Willkommen

Die Elektrizitätsgenossenschaft Marthalen (EGM) ist eine eigenständige Genossenschaft.

Sie versorgt die Gemeinde Marthalen

und ihre Einwohner mit Strom und unterhält ihr eigenes Elektrizitätsnetz mit den notwendigen Einrichtungen (Transformatoren, Verteilkästen, Kabelnetz und öffentliche Beleuchtung) auf dem neuesten technischen Stand. Die Genossenschaft wird durch den Vorstand im Nebenamt geführt.

eigenständig, unabhängig, lösungsorientiert

Vision und Werte

Als Energieversorger der Gemeinde Marthalen sind wir uns der Verantwortung bewusst, die mit dieser Aufgabe einhergeht. Entsprechend fokussieren wir bei unserem Kerngeschäft auf

Qualität

Sicher und zuverlässig für die Gemeinde Marthalen

Zuverlässig

Versorgung mit Strom in hoher Qualität auch in Notlagen

Support

24-Stunden Pikettdienst während 365 Tagen im Jahr

Langfristig

Kundennähe und Zuverlässigkeit sind unser oberstes Gebot

Wir sind für Sie da

Ruedi Stutz

Präsident der Verwaltung

Barbara Nägeli

Finanzen

Lorenz Nef

Mitglied der Verwaltung

Monika von Gunten

Mitglied der Verwaltung und Aktuarin, Vizepräsidentin

Stefan Wipf

Mitglied der Verwaltung und Messwesen

Hans Weidmann

Mitglied der Verwaltung, Delegierter des GR

Hans Nägeli

Mitglied der Verwaltung und Verwalter

Christof Peter

Mitglied der Verwaltung

Licht- und Kraftwerke Glattfelden

Matthias Gut

Betriebsleiter

Pfister Hansruedi

Betriebsleiter Stellvertreter

Markus Lee

Hoheitliche Kontrolle

Yanick Greminger

Leiter technischer Dienst

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Sie haben die Möglichkeit, das Formular Störungsmeldung auszufüllen und uns zu senden. Gerne nehmen wir Ihre Meldung auch telefonisch unter der Nr. 043 422 40 60 entgegen.

Der Hochtarif gilt von Montag-Freitag 7.00-20.00 Uhr und Samstag von 7.00-13.00 Uhr. Der Niedertarif gilt von Montag-Freitag 20.00-7.00 Uhr und von Samstag 13.00 Uhr bis Montag 7.00 Uhr.

Die Nebenkosten enthalten normalerweise Kosten für Heizung, Warmwasser und allgemeiner Hausverbrauch (z.B. Treppenhaus etc.). Der Stromverbrauch in der Wohnung wird den Mieterinnen und Mietern jedoch individuell und direkt verrechnet.

Ein Mehrverbrauch gegenüber dem Vorjahr kann beispielsweise durch den Kauf eines neuen elektrischen Gerätes entstehen (Heizofen, Tiefkühltruhe usw.) oder auch durch veränderte Lebensgewohnheiten.
Wenn keiner dieser Faktoren auf Sie zutrifft, wenden Sie sich bitte an unsere Verwaltung unter Telefon 052 319 17 19. Wir versuchen mit Ihnen, den Grund dafür herauszufinden.

Die EGM ist im Auftrag der Gemeinden Marthalen für den Betrieb und Unterhalt der öffentlichen Beleuchtung zuständig.
Damit defekte Lampen festgestellt und ersetzt werden können, muss die Beleuchtung in regelmässigen Abständen tagsüber, grossflächig eingeschaltet werden, um defekte Lampen entdecken zu können.
Selbstverständlich sind wir auch auf Ihre Meldung über defekte und nicht brennende Leuchten angewiesen, das Formular finden sie unter Online-Schalter.
Die EGM und die Gemeinde sind bestrebt, die jeweils effizientesten Leuchtmittel einzusetzen. So werden seit einiger Zeit auch LED-Leuchten mit geringem Energieverbrauch installiert.

Selbstverständlich unterscheidet sich Naturstrom physikalisch nicht von konventionellem Strom. Der “gekaufte” Naturstrom kommt auch nicht physisch via Leitung zu derjenigen Person, die ihn abonniert hat, sondern wird im entsprechenden Verhältnis ins Netz eingespeist.
Man kann sich die Naturstrom-Verteilung wie folgt vorstellen: Wenn eine Person für Fr. 100 Naturstrom bestellt, verpflichtet sich die Primeo Energie AG, die dementsprechende Anzahl Kilowattstunden Naturstrom zu beschaffen und ins Netz einzuspeisen.

Der Elektrizitätstarif setzt sich aus den Preisen für Energielieferung und Netznutzung, den Zuschlägen für Systemdienstleistungen (Betriebsführung des Schweizer Übertragungsnetzes “Swissgrid”), der Kostendeckenden Einspeisevergütung (gesetzliche Förderung erneuerbarer Energien) zusammen

Sie können Ihr Stromprodukt auf die nächste Ablesung für das gleiche Jahr festlegen. Produktwechsel, welche später eintreffen, werden im folgenden Jahr berücksichtigt. Falls Sie mehrere Objekte besitzen bitten wir Sie, für jedes Objekt einzeln das Formular auszufüllen.

Nutzen Sie die Vorteile des Lastschriftverfahrens (LSV) oder der eBill – E-Rechnung.

Die Zähler müssen in zugänglichen Räumen platziert sein. Die Stromzähler werden immer unangemeldet abgelesen. In Ausnahmefällen, können Sie uns den Zählerstand auch selbst melden. Füllen Sie dazu das Formular aus.